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   VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 N 08.2409   

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https://dejure.org/2010,68699
VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 N 08.2409 (https://dejure.org/2010,68699)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2010 - 14 N 08.2409 (https://dejure.org/2010,68699)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 14 N 08.2409 (https://dejure.org/2010,68699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; private Grünfläche/Obstgärten; Erforderlichkeit; Abwägung; gleichmäßige Belastung der Grundstückseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 N 08.2409
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig einen anderen zurück zu stellen (BVerwG vom 12.12.1969, BVerwGE 34, 301 und vom 5.7.1994, BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 N 08.2409
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig einen anderen zurück zu stellen (BVerwG vom 12.12.1969, BVerwGE 34, 301 und vom 5.7.1994, BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 19.04.2000 - 4 BN 16.00

    Belastung von Anliegern bei erforderlichen Grundabtretungen bei der Planung von

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 N 08.2409
    Ein Abwägungsfehler in der Form der Abwägungsfehleinschätzung liegt auch dann vor, wenn die von der Planung berührten privaten Belange nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt werden (BVerwG vom 19.4.2000 NVwZ-RR 2000, 532).
  • VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Das Gewicht der Eigentümerinteressen konnte vielmehr als relativ gering gewertet werden, denn bei realistischer Betrachtungsweise kam eine Bebauung der Fl.Nr. 131/6 und des angrenzenden Teils der Fl.Nr. 131/1 wegen ihrer Zugehörigkeit zum Außenbereich für die Antragsteller schon bisher nicht in Betracht (vgl. BayVGH vom 7.12.2010, Az. 14 N 08.2409 RdNr. 39).
  • VG Minden, 08.06.2012 - 9 K 1227/10

    Kein Bauvorbescheid für Einfamilienhaus ohne gesicherte wegemäßige Erschließung

    zur Einordnung von nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen als Abwägungsfehler vgl. BayVGH, Urteil vom 07.12.2010 - 14 N 08.2409 -, juris, Rn. 37; OVG NRW, Urteile vom 23.10.2001 - 10a D 192/98.NE -, NWVBl.
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